Wiederaufnahme des Sportbetriebs der TSA

Am 28.5.2020 hat der Hauptvorstand des TuS Wunstorf mitgeteilt, dass die Wiederaufnahme des kontaktlosen Sportbetriebs in Sport- und Mehrzweckhallen (Indoor) unter Einhaltung diverser Regelungen z.B Mindestabstand, Hygienevorschriften, zehn Leitplanken des DOSB etc., wieder offiziell möglich ist. Die Änderungsverordnung des Landes Niedersachsen liegt vor, ebenso die erteilte Freigabe der Stadt Wunstorf.

Die wichtigsten und grundsätzlichen Regelungen:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sporthallen, sowie ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

  • diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt.
  • ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird.
  • Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben. gestrichen ab 8. Juni 2020
  • beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden, ebenso beim Verlassen.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  • Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial nur von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden.
  • eigenständiges Training – ohne Trainer – weiter, wie auch im Outdoortraining, vorerst unterbleibt.
  • der Trainingsbetrieb mit Trainer zu unseren üblichen Zeiten (lt. Belegungsplan) und aufgeteilt in kleinen Teams (neu: bis zu 10 Aktive, gilt auch für Outdoortraining)
    durchgeführt wird.
  • an und in den Sportstätten Hygienestandards und Desinfektionsmaßnahmen vorhanden sind (z.B. Flächendesinfektionsmittel für zu reinigende benutzte Sportgeräte, ggf. Masken, ggf. Handschuhe).
  • für die Nutzer einer Sportstätte vor einer Trainingseinheit eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienestandards durchgeführt wird.
  • eine Teilnehmer- / Anwesenheitsliste geführt wird

Die o.g. Voraussetzungen sind zwingend einzuhalten.

Soweit der Wortlaut der Anweisungen des Vereinsvorstands.

Für den Tanzsport gelten ergänzend folgende sportartspezifischen Vorgaben.

„Tanzsport kann kontaktfrei in Tanzschulen betrieben werden oder beschränkt auf eine feste Tanzpartnerin/einen festen Tanzpartner aus dem eigenen Haushalt bzw. einem weiteren Haushalt (Zwei-Haushalte-Regel). Auch ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch bei Kursen wie Zumba, Hiphop u.ä., die nicht zum Paartanz gehören. Grundsätzlich wird empfohlen, auf Angebote für Seniorinnen und Senioren zu verzichten, um diesen Kreis, die zur Risikogruppe gehören, nicht unnötigen Gefahren auszusetzen.“ (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html).

Die Frage, ob die Vorgaben für Tanzschulen auch Tanzsportvereine betreffen, stellt sich nicht, da es gemäß Ministerium keine Unterscheidung hierzwischen gibt. Insofern dürfen ab jetzt Paare aus zwei Haushalten auch in Niedersachsen miteinander trainieren.

Daraus ergeben sich nun folgende Handlungsanweisungen für unsere Sportler/innen und Übungsleiter/innen:

1.Trainingsgruppen

  • Um die Anzahl der Personen auf die vorgeschriebenen 10 Personen zu reduzieren, werden die Trainingsgruppen in möglichst gleich große Teilgruppen aufgeteilt.
    • 10 Aktive pro Teilgruppe
    • die Zusammensetzung einer Teilgruppe muss unverändert bleiben
  • Der Rhythmus des Trainings wird an die Anzahl der Teilgruppen angepasst
    • 1 Gruppe = jeder Termin für die gesamte Gruppe
    • 2 Teilgruppen = jeder 2. Termin pro Teilgruppe
    • 3 Teilgruppen = jeder 3. Termin pro Teilgruppe
  • Die Aufteilung der Gruppen in Teilgruppen erfolgt durch die Übungsleiter/innen in Abstimmung mit den Teilnehmer/innen
  • Die Teilnahme am Training bleibt auf Mitglieder der TSA beschränkt, Interessenten und Anwärter dürfen vorerst kein Schnuppertraining absolvieren
  • Die Trainer/Übungsleiter führen Anwesenheitslisten (Name, Vorname) der Teilnehmer/innen
  • Die Trainer/Übungsleiter führen zu Beginn jeder Trainingseinheit eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienestandards durch

2.Sportanlagen

  • Die Teilnehmer/innen erscheinen in Trainingskleidung, lediglich Schuhe werden im Flur vor dem Betreten der Halle gewechselt. Auch hier ist auf die Einhaltung von mindestens 1,5 m Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu achten.
  • Während des Trainings wird den Gegebenheiten der Sportanlage entsprechend durch Lüften für einen stetigen Luftaustausch gesorgt
  • Um Staus beim Betreten und Verlassen der Sportanlagen zu vermeiden, werden Pufferzeiten von 10-15 Minuten zwischen den verschiedenen Gruppen geschaffen, deren Trainingszeiten direkt aneinander grenzen
    • Das Training startet in der Halle jeweils 5-10 Minuten nach der regulären Startzeit und endet spätestens 5 Minuten vor dem regulären Ende
    • Zeiten für die Desinfektion von benutzten Sportgeräten, Gymnastikmatten etc sind hierbei zu berücksichtigen.
    • Zeitliche Verschiebungen der Trainingseinheiten sind für das Schaffen von Pufferzeiten selbstverständlich möglich, sofern der Belegungsplan der Sportanlage dies zulässt
    • Es ist durch die Teilnehmer/innen zu gewährleisten, dass die Sportler/innen vorhergehender Gruppen die Abstandsregeln beim Verlassen der Sportanlage einhalten können
    • Nach Beendigung der Trainings verlassen die Teilnehmer/innen zügig unter Beachtung der Abstandsregeln die Sportstätte
    • Die Pufferzeiten werden den Gegebenheiten der Sportanlage entsprechend für eine intensive Durchlüftung genutzt
    • ab 8. Juni 2020: Die Umkleideräume können genutzt werden, um die Stau- und Kontaktsituationen beim Gruppenwechesl zu entzerren
    • In den Umkleideräumen sowie Duschen ist ebenfalls auf die Einhaltung von mindestens 1,5 m Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu achten
  • TuS Mehrzweckhalle:
    • Zutritt über den Eingang an der Halle
    • Verlassen über den Ausgang an der Geschäftsstelle
  • Aula Oststadtschule / Sporthalle Fröbelschule:
    • Keine getrennten Zugänge, Pufferzeiten sind unbedingt einzuhalten, um Staus zu vermeiden

3.Hygiene

  • Bei der sportlichen Betätigung muss keine Maske getragen werden
  • Jede Sportlerin/jeder Sportler versorgt sich eigenverantwortlich mit den notwendigen Materialien für die Einhaltung der Hygieneregeln, soweit erforderlich
    • Desinfektionsmittel zur Reinigung von Sportgeräten
    • Mund-Nase-Masken nach eigenem Ermessen
    • Handschuhe nach eigenem Ermessen

4.Kinder- und Jugendgruppen

  • Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in den Kinder- und Jugendgruppen orientiert sich am Fahrplan des Niedersächsischen Kultusministeriums für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs
  • Kinder und Jugendliche, die gemäß des og. Fahrplans schon mindestens eine Woche Präsenzunterricht absolviert haben und somit mit den Verhaltens- und Hygienestandards vertraut gemacht wurden, dürfen am Training teilnehmen
    • Der Beginn des Trainings wird für alle Kinder- und Jugendgruppen einheitlich Wiederaufnahme des Sportbetriebs der TSA d. TuS Wunstorf auf die Woche 26 (ab Montag, d. 22.6.2020) festgelegt
  • Für Kinder im Vorschulalter findet vorerst kein Training statt
  • Zuschauer (begleitende Eltern und Geschwister) sind in der Sportanlage nicht erlaubt
  • Kinder- und Jugendgruppen werden durchgängig von zwei Personen (1 Übungsleiter/in + 1 Aufsichtsperson) betreut
    • verstärkter Fokus auf die Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln
    • konsequente Sanktionierung durch Ausschluss vom Training

 

Diese Handlungsanweisungen werden an dieser Stelle fortlaufend an die Bestimmungen angepasst, so wie diese erlassen werden.

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